Bild: Behandlungskosten

Das Wichtigste für Patienten zur Nora-Korrekturspange

ThemaKurze Erklärung
Was ist die Nora-Korrekturspange?Eine zweiteilige innovative, individuell angepasste Nagelspange, die unter beide Nagelränder geschoben und anschließend über dem Nagel fixiert wird. Dadurch liegt sie sicher auf dem Nagel auf, nutzt Hebel- und Zugkräfte zur sanften Korrektur des Nagelwachstums und entlastet den Nagelrand.
Wann wird sie eingesetzt?Bei eingewachsenen oder eingerollten Nägeln, Druckschmerzen, chronischen Nagelproblemen und vorbeugend, um ein erneutes Einwachsen zu verhindern.
Wie wirkt sie?Die Nora-Korrekturspange hebt den Nagelrand sanft an, reduziert den Druck im Nagelfalz und ermöglicht ein gesundes, schmerzfreies Nagelwachstum.
Tut die Behandlung weh?Die Anwendung ist in den allermeisten Fällen weitestgehend schmerzfrei möglich.
Besondere OptionIn seltenen Fällen bei sehr schmerzenden Zehen oder bei Kleinkindern, die die Behandlung nicht tolerieren, kann die Behandlung bei Bedarf in meiner Praxis auch in Lokalanästhesie und/oder Sedierung durchgeführt werden. Werden Sie von einer Podologin oder einem Podologen zur Erstbehandlung in Lokalanästhesie/Sedierung überwiesen, erfolgt die weitere Behandlung dann in der überweisenden Praxis.
Vorteile– Schnelle Schmerzlinderung
– Keine Operation notwendig
– Alltag bleibt uneingeschränkt möglich
– Dauerhafte Korrektur des Nagelwachstums
BehandlungsdauerJe nach Nagelwachstum meist bis zu ein bzw. zwei Jahre, mit regelmäßigen Kontrollterminen in Abständen von in der Regel 6 Wochen.
Für wen geeignet?Erwachsene und Kinder, die unter eingewachsenen Nägeln leiden – auch für Diabetiker geeignet (nach ärztlicher Rücksprache).
KostenDie Nagelspangenbehandlung ist ein verordnungsfähiges Heilmittel. Die Nagelspangenbehandlung ist ein verordnungsfähiges Heilmittel (Heilmittel-Richtlinie, Vertrag zur podologischen Versorgung). Sie wird bei eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus, Stadien 1–3) ärztlich verordnet und von den Krankenkassen übernommen und beugt erneutem Einwachsen vor. Die Nagelspangenbehandlung kann von Ihrem Arzt verordnet werden, wenn ein eingewachsener Zehennagel (Stadium 1–3) vorliegt. Die Kosten übernimmt in diesen Fällen in der Regel die Krankenkasse, wenn die Behandlung in podologischen Praxen durchgeführt wird. Bei Behandlung in einer Privatpraxis ist diese Behandlung eine Selbstzahlerleistung.
KostenerstattungDie Kosten für eine Nagelspangenbehandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn ein eingewachsener Zehennagel (Stadium 1–3) vorliegt und die Behandlung in einer zugelassenen podologischen Praxis erfolgt.

Wenn die Behandlung in einer ärztlichen Privatpraxis erfolgt, besteht bei gesetzlich Krankenversicherten kein automatischer Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

In begründeten Einzelfällen können Patienten versuchen, eine Erstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung bei Systemversagen) zu beantragen. Dafür muss der Patient dokumentieren, dass eine Versorgung über zugelassene Podologiepraxen nicht rechtzeitig möglich war (z. B. durch Bestätigung von mehreren (mindestens drei) Praxen, dass innerhalb eines medizinisch erforderlichen Zeitraums kein Termin verfügbar war). In der Realität sind die Erfolgsaussichten unterschiedlich: manche Krankenkassen erstatten (teilweise), andere lehnen ab. Es hängt stark von der Dokumentation des Patienten und der Einzelfallprüfung ab.
Bei Privatversicherten hängt die Erstattung von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Bild: Dr.Karpienski

Dr. med. Herbert Karpienski

Herbert Karpienski ist Facharzt für Anästhesiologie, führt seit 1996 ambulante Narkosen durch und war bis 2020 über zehn Jahre im Rettungsdienst tätig. 2014 erwarb er das Zertifikat Leitender Notarzt. Zudem beschäftigt er sich mit podologischen Themen und bildet sich darin kontinuierlich fort.

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