Ärztliche Leistungen werden in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Das bedeutet: Jede ärztliche Tätigkeit – von der Beratung über die Untersuchung bis hin zu kleineren Eingriffen – ist mit einer Gebührenziffer hinterlegt.
Abrechnung und Kostenerstattung
- Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Je nach Schwierigkeit und Aufwand kann der Steigerungsfaktor zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen Satz liegen.
- Viele moderne und aufwändige Behandlungen sind in der GOÄ nicht ausdrücklich enthalten. In solchen Fällen erfolgt eine analoge Abrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ.
Erstattung durch Versicherungen
- Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten diese Leistungen in der Regel, es kann jedoch zu Abzügen oder Kürzungen kommen.
- Bitte beachten Sie: Ein gekürzter Erstattungsbetrag befreit nicht von der Zahlungspflicht gegenüber dem Arzt. Die Rechnung ist unabhängig von der Erstattung sofort fällig.
- Wenn Ihre Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt, können Sie dies ggf. im Schlichtungs- oder Rechtsweg prüfen lassen.
Gesetzlich Versicherte
- Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Behandlung durch Vertragsärzte.
- Die Behandlung in unserer Praxis erfolgt als Privatleistung. Dafür schließen Sie vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Behandlungsvertrag.
- Rezepte im Rahmen der Privatbehandlung sind Privatrezepte und müssen in der Apotheke selbst bezahlt werden. Eine Erstattung durch die GKV erfolgt in der Regel nicht.
- Falls Sie als gesetzlich Versicherter die Kostenerstattung nach § 13 SGB V gewählt haben, erhalten Sie ebenfalls eine Privatrechnung nach GOÄ. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Wichtige Hinweise für Patienten
- Beachten Sie die Ausschlussregelungen der Beihilfestellen, sofern Sie Anspruch auf Beihilfe haben.
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf Ausschlüsse und Selbstbehalte.
- Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob die Kosten für spezielle Therapien übernommen werden, und lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich bestätigen.
- Bei Abweichungen von den voraussichtlichen Behandlungskosten weise ich Sie vor Behandlungsbeginn darauf hin.
Podologische Leistungen: Analogie & individuelle Honorarvereinbarung
In unserer Praxis erbringen wir neben den regulären ärztlichen Leistungen auch spezialisierte podologische Behandlungen. Manche dieser Leistungen sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht ausdrücklich aufgeführt oder der dort vorgesehene Gebührenrahmen bildet den tatsächlichen Aufwand nicht angemessen ab.
Rechtsgrundlagen: Abrechnung nicht (ausdrücklich) genannter Leistungen über Analogie gemäß GOÄ § 6 Abs. 2; Vereinbarung einer vom Gebührenrahmen abweichenden Vergütung über GOÄ § 2 (Abweichende Honorarvereinbarung) in schriftlicher Form vor Behandlungsbeginn.
Warum ist eine individuelle Vereinbarung nötig?
- Für einzelne podologische Maßnahmen existiert keine passende GOÄ-Ziffer (Analogie bzw. Individualvereinbarung notwendig).
- Der tatsächliche Zeit- und Sachaufwand kann den üblichen Gebührenrahmen überschreiten.
- Transparenz: Leistungen, Umfang und voraussichtliche Kosten werden vorab schriftlich festgelegt. Die Kosten orientieren sich hinsichtlich der Höhe an den Preisvereinbarungen der Podologen.
Kostentabelle
| Leistung | GOÄ-Ziffer | Inhalt | Kosten |
|---|---|---|---|
| Beratung bis 10 Minuten | 1 | Mündliche Beratung, auch telefonisch | 10,72 € |
| Eingehende Beratung mehr als 10 Minuten | 3 | Mündliche Beratung, auch telefonisch | 20,11 € |
| Erhebung einer Fremdanamnese (z. B. Elterngespräch) | 4 | 29,49 € | |
| Symptombezogene Untersuchung | 5 | 10,72 € | |
| Vollständige körperliche Untersuchung | 7 | 21,45 € | |
| Behandlung eines einzelnen Nagels oder einer begrenzten Problemzone (z. B. Hühnerauge, Hornhaut) | * | 35,00 € | |
| Behandlung mehrerer Nägel und ganzer Füße mit zusätzlichen Hautveränderungen (z. B. Hornhaut, Schwielen, Rhagaden) | * | 50,00 € | |
| Nachregulierung einer Nagelkorrekturspange | * | 20,00 € – 50,00 € je nach Aufwand | |
| Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen Spange | * | 100,00 € | |
| Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff-/Metallspange | * | 55,00 € | |
| Behandlungsabschluss / Entfernung der Nagelspange | * | 25,00 € | |
| Aufschlag für besonderen Aufwand | * | 20,00 € | |
| Pauschaler Hygieneaufwand sowie Kostenpauschale Kleinmaterialien, Salben je Behandlungseinheit | ** | 15,00 € | |
| Materialkosten Spangenbehandlung (Spangen, Kleber, Tamponade) | Podostripe Combiped Nora-Spange | pro Stück | 6,40 € 7,01 € 8,33 € – 8,57 € |
*Individuelle Vereinbarung, **§ 10 GOÄ – Materialkosten, GOÄ Ziffern 2,3-facher Satz
Typische Beispiele für Kosten
Eingewachsener Zehnagel, Behandlung mittels Podostripe-Spange

Bei Behandlung weiterer Nägel in einer Sitzung entfallen natürlich die Ziffern 1, 5, 442 und Verbrauchsmaterialien, so dass weitere Kosten in Höhe von 28,94 € anfallen.
Eingewachsener Zehnagel, Behandlung mittels Nora- Nagelkorrekturspange

Bei Behandlung weiterer Nägel in einer Sitzung entfallen natürlich die Ziffern 1, 5, 442 und Verbrauchsmaterialien, so dass weitere Kosten in Höhe von 47,49 € anfallen.
Eingewachsener Zehnagel, Nagelteilentfernung und Matrixverödung

* Die Kosten beziehen sich auf die Behandlung eines betroffenen Zehs. Sofern mehrere Zehen betroffen sind, erhöhen sich die Kosten durch Ansatz der jeweiligen Ziffer.
Medizinische Fußpflege
Für medizinisch indizierte Fußpflege müssen Sie bei einem Hausbesuch mit Kosten in Höhe von 45 € rechnen. Hinzu kommen ab einer Entfernung von 5 km vom Praxisstandort 10 € Anfahrtspauschale.
Bei erhöhtem Behandlungsaufwand betragen die Kosten der medizinischen Fußpflege 65 € ggf. zzg. Anfahrtspauschale.
Bei Abweichungen von den voraussichtlichen Behandlungskosten weise ich Sie vor Behandlungsbeginn darauf hin.
Behandlungsvertrag Fuß- und Zehnagelerkrankungen

Dr. med. Herbert Karpienski
Herbert Karpienski ist Facharzt für Anästhesiologie, führt seit 1996 ambulante Narkosen durch und war bis 2020 über zehn Jahre im Rettungsdienst tätig. 2014 erwarb er das Zertifikat Leitender Notarzt. Zudem beschäftigt er sich mit podologischen Themen und bildet sich darin kontinuierlich fort.
