1. Das Grundprinzip
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip.
Das bedeutet:
- Sie bekommen medizinische Leistungen direkt von Ärzten, die mit der Krankenkasse abrechnen.
- Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnung bezahlen.
2. Das Problem: Lange Wartezeiten
Viele Patienten warten wochen- oder monatelang auf einen Termin, besonders beim Facharzt.
Das kann belastend sein – vor allem, wenn Sie Schmerzen oder akute Beschwerden haben.
3. Darf ich einfach zu einem Privatarzt gehen?
- Ja, das dürfen Sie.
- Aber: Ein Privatarzt stellt Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Diese Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel nicht automatisch.
4. Wann erstattet die Krankenkasse Kosten?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Vorherige Vereinbarung (Kostenerstattung):
- Sie können bei Ihrer Krankenkasse beantragen, dass Sie im „Kostenerstattungsprinzip“ behandelt werden.
- Dann bezahlen Sie die Rechnung selbst und reichen sie bei der Krankenkasse ein.
- Achtung: Oft bekommen Sie nicht die volle Summe zurück, sondern nur den Betrag, den ein Kassenarzt abgerechnet hätte.
- Unaufschiebbare Behandlung (§ 13 Abs. 3 SGB V):
- Wenn eine Behandlung dringend notwendig ist und im GKV-System nicht rechtzeitig erfolgen kann, muss die Krankenkasse die Kosten erstatten.
- In der Praxis wird das aber sehr streng geprüft. Häufig wird eine Erstattung abgelehnt.
5. Was sollten Sie tun, bevor Sie privat gehen?
- Terminservicestelle (Tel.: 116117) nutzen – dort bekommen Sie einen Termin innerhalb von 4 Wochen.
- Ihren Hausarzt um eine Dringlichkeitsüberweisung bitten.
- Bei akuten Beschwerden den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) oder die Notaufnahme aufsuchen.
6. Wichtig für Sie
- Ohne vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse laufen Sie Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben.
- Dokumentieren Sie Ihre Terminversuche (Datum, Praxisname, Antwort), falls Sie doch eine Kostenerstattung beantragen wollen.
✅ Merksatz:
Gehen Sie nicht sofort privat, sondern nutzen Sie zuerst die offiziellen Wege der GKV (Hausarzt, Terminservicestelle, 116117). Nur so haben Sie eine Chance auf Kostenübernahme.
Hinweis
Die Kosten einer Arztbehandlung sind oft geringer als befürchtet.

Dr. med. Herbert Karpienski
Herbert Karpienski ist Facharzt für Anästhesiologie, führt seit 1996 ambulante Narkosen durch und war bis 2020 über zehn Jahre im Rettungsdienst tätig. 2014 erwarb er das Zertifikat Leitender Notarzt. Zudem beschäftigt er sich mit podologischen Themen und bildet sich darin kontinuierlich fort.
