Wirtschaftlichkeitsprüfung
Disziplinarverfahren
Allgemeine Beratung in
Nachlassangelegenheiten
Durchsetzung und Abwehr
von Erb- und
Pflichtteilsansprüchen
Testamentvollstreckung
Strafverteidigung von Ärzten und Zahnärzten sowie Mitarbeitern im Gesundheitswesen
Steuerstrafrecht
Eine Mediation ist eine freiwillige, eigenverantwortliche und vertrauliche sowie strukturierte Methode der Konfliktanalyse und Lösungssuche unter Beteiligung eines oder mehrerer Mediatoren.
In einem Rechtsstreit dagegen geht es immer darum, komplexe Lebenssachverhalte durch eine juristische Denkweise zu vereinfachen.
Das Arbeitsleben eines Juristen besteht aus Rechtsproblemen. Sein strategisches Vorgehen ist geprägt von der Suche nach Ansprüchen bzw. Anspruchsgrundlagen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass komplexe Sachverhalte auf rein juristische Sachverhalte reduziert und somit technisch vereinfacht werden können. Ist eine Anspruchsgrundlage gefunden und ist die Beweislage im besten Fall eindeutig, dann können die vorliegenden Differenzen mit juristischen Mitteln bereinigt werden.
Soweit, so gut. Man kann von einem Rechtsanwalt im Grunde nicht erwarten, dass er nicht das macht, wofür er ausgebildet wurde, nämlich ein rechtliches Problem mit rechtlichen Mitteln zu bearbeiten.
Die rein juristische Methode der Konfliktlösung, die in bestimmten Fällen auch die bessere Vorgehensweise sein kann, blendet wesentliche Aspekte eines Konfliktes jedoch aus: die hinter dem Anspruch stehenden Interessen.
Während bei der rein juristischen Lösung folgende Optionen möglich sind: Vermeidung der gegenseitigen Konfliktaustragung (lose - lose), Durchsetzung (win - lose) oder Kompromiss (nicht ganz win nicht ganz lose), der beide Parteien nicht wirklich zufriedenstellen muss, eröffnet die Mediation weitere Optionen über den Weg der Kooperation hin zu einer win-win-Situation. Durch Zusammenarbeit können die Konfliktparteien völlig neue und bis dato nicht in Betracht gezogene Lösungen zustande bringen.
Mediationen werden überlicherweise stundenweise vergütet zwischen 150 € und 400 € je Stunde (zzgl. USt).
Oft tragen Rechtsschutzversicherer die Kosten einer Mediation. Stimmen Sie die Kostenübernahme frühzeitig ab.
In Abhängigkeit von der Bedeutung der Angelegenheit können zusätzliche Kosten im Einigungsfall anfallen, so wie dies auch in streitigen Verfahren der Fall ist.
Alternativ können auch Tagessätze in Höhe von 1.500 € und 2.500 € (zzgl. USt) vereinbart werden.
Eine typische Wirtschaftsmediation dauert 1 – 2 Tage, wobei in Abhängigkeit von der Schwierigkeit des konkreten Falles zusätzlich zur Vor- und Nachbereitung 1 – 3 Tage zu kalkulieren sind (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen).
In der Regel ist der Gesamtbetrag von beiden Parteien zu je 50 % zu tragen.
Natürlich besteht auch bei der Mediation ein Kostenrisiko im Fall des Scheiterns, wodurch zusätzliche Kosten zum Gerichtsverfahren entstehen. Unberücksichtigt bleiben dabei allerdings außerfinanzielle Aspekte (psychische und ggf. auch körperliche Belastungen eines über Monate oder Jahre andauernden gerichtlichen Rechtsstreits). Gerichtliche Auseinandersetzungen sind in der Regel auf Konfrontation (win-lose / lose-lose) fokussiert und nicht auf Lösung (win-win).
Gerne stehe ich Ihnen in einem telefonischen und für Sie unverbindlichen Erstgespräch für erste Fragen zur Verfügung. Bitte geben Sie im Sekretariat direkt an, dass es sich um eine Mediation handeln soll. Wir klären hier, ob alle Parteien mediationsbereit sind und stimmen einen Termin zur Erstberatung mit allen Beteiligten ab. Eine nähere Beratung zur Sache kann hier nicht erfolgen, da dies auf die nicht beteiligte Konfliktparteien einen schlechten Eindruck macht, nämlich den, einer gewissen Parteilichkeit.
Die Mediation beginnt mit einer ein- bis zweistündigen Erstberatung. In diesem Gespräch geht es um den Ablauf der Mediation. Ich lerne Ihren Konflikt kennen und kann in den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf abstecken. Bei diesem Gespräch sollten alle Konfliktparteien anwesend sein. Die Kosten für dieses Erstgespräch betragen 300 € zuzüglich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Die Dauer der Mediation hängt ab von der Art des Konfliktes, der Anzahl der beteiligten Personen und der Eskalationsstufe. In der Regel können Mediationen in 3 - 5 Stunden abgeschlossen werden.
Ein Mediator unterstützt die Konfliktparteien dabei, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei tritt er allparteilich als Mittler auf und benutzt bestimmte Kommunikationstechniken, um von den festgefahrenen Positionen der Konfliktparteien wegzukommen und hinzukommen, zu den hinter den Positionen liegenden Interessen der Parteien.
Mediatoren wählen einen völlig anderen Ansatz zur Konfliktlösung als Gerichte. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen spielen rechtliche Aspekte nur eine geringe Rolle. Ganz im Vordergrund stehen die Interessen der Konfliktparteien.
Ermittlungsverfahren der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes und der Steuerfahndung
Steuerstrafverfahren
Orangen dienen als Paradebeispiel dafür, dass eine selbst erarbeitete interessengerechte Lösung im Rahmen einer Mediation viel sinnvoller sein kann, als über einen Rechtsstreit einen vergleichsweisen Kompromiss zu erwirken.
Der Orangenstreit tauchte wohl erstmalig 1975 im US-amerikanischen Managementratgeber auf (Hall et al., Experiences in Management and Organizational Behavior, St. Clair Press, Chicago 1975).
Zwei Schwestern streiten sich um eine Orange. Da sie sich nicht einigen können, halbiert die Mutter sie und gibt jeder Tochter eine Hälfte.
Auf den ersten Blick könnte man meinen, eine gute Lösung. Sieht man jedoch sich jedoch die hinter den Positionen der Schwestern stehenden Interessen genauer an (was bei einer rechtlichen Lösung in der Regel nicht geschieht, aber bei einer Mediation), dann stellt sich heraus, dass eine der Schwestern gerne den Saft trinken wollte und an der Schale nicht interessiert war. Die andere aber backt gerne, sie benötigte die Schale für ihren Kuchen, an dem Fruchtfleisch war sie jedoch nicht interessiert.
Hätte die Schwestern anstelle ihrer Positionen bzw. Ansprüche („Ich will die Orange haben“) ihre Interessen formuliert (Orangensaft trinken, Schale für Kuchenbacken), dann hätte eine win-win-Lösung unmittelbar auf der Hand gelegen.
Das Risiko, einen Prozess zu gewinnen oder zu verlieren, hängt in der Regel von mehreren Faktoren ab. Im Grunde geht es um die Berechnung einer Eintrittswahrscheinlichkeit (Risikoberechnung). Dabei ist zu beachten, dass selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit, einen Prozess zu gewinnen, nicht gleichzusetzen ist, mit absoluter Sicherheit.
Beispiel Wettervorhersage: Zu 90 % wird es morgen einen sonnigen Tag geben. Tatsächlich regnet es. Die Wettervorhersage war nicht falsch, sondern es hat sich das Restrisiko von 10 % realisiert, dass es regnen wird.
In einem (Zahn-)Arzthaftungsfall muss ein Patient, dessen Gesundheit sich unter ärztlicher Behandlung verschlechtert und dieser vermutet, dass der eingetretene Schaden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, trägt der Patient die Beweislast für diesen Behandlungsfehler und dafür, dass der eingetretene Schaden auf diesen Fehler zurückzuführen ist. Für Arzthaftungsverfahren ist typish, dass die Tatsachenfeststellungen und die Beweislage oft schwierig ist. Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast, jedoch gibt es ein von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickeltes System an Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast. So dauern Arzthaftungsverfahren durchschnittlich 2 Jahre. Die Qualität des Urteils hängt in der Regel von der Güte des Sachverständigengutachtens ab. Durch ein solches Verfahren wird die Patienten-Arzt-Beziehung zerstört.
Diese Aspekte sind bei der Kalkulation eines Prozessrisikos zu berücksichtigen. Gefordertes Schmerzensgeld und geforderter Schadensersatz: 30.000 €
Beweis eines einfachen Behandlungssfehlers: 70 %
Beweis der Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden: 50 %
Das hört sich erst einmal positiv an, es besteht eine Wahrscheinlichkeit von 70 %, dass ein einfacher Behandlungsfehler bewiesen werden kann. Ein Patient hat den Prozess aber an dieser Stelle, also nachdem es ihm gelungen ist, einen Behandlungsfehler zu beweisen, noch nicht gewonnen, da er grundsätzlich auch die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers beweisen muss für den bei ihm eingetretenen Schaden beweisen muss. Diese Wahrscheinlichkeit soll hier 50 % betragen. Ausnahmen der Beweiserleichterungen oder Beweislastumkehr lassen wir hier unberücksichtigt.
Die Wahrscheinlichkeit, eine Prozess in dieser Konstellation zu gewinnen, beträgt 0,7 x 0,5 = 0,35, also 35 %. Kommen weitere Faktoren hinzu, wie zum Beispiel ein Problem hinsichtlich der Verjährung, reduziert sich die Wahrscheinlichkeit weiter.
Kosten für Scheidung und Scheidungsfolgesachen tragen die Eheleute. Wenn um alles gestritten sind, sind die Kosten hoch und richten sich nach dem jeweiligen Streitwert. Die Kosten einer Mediation sind dagegen gering. Die Abrechnung erfolgt meist nach Stunden. Eventuell fallen Notargebühren für Scheidungsfolgenvereinbarungen an. In Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen treffen die Eheleute Regelungen für die Zeit der Trennung und für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung, beispielsweise für Unterhalt, Vermögensteilung usw.
Die Kosten einer familienrechtlichen Mediation betragen zwischen 1.300 € und 2.000 € zuzüglich Notarkosten für die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bei einem Zeitaufwand von 8 - 12 Stunden.
Grundsätzlich ist auch in Familiensachen eine Mediation ohne Anwalt möglich. Allerdings empfiehlt es sich vor allem in schwierigen und umfangreichen Fällein jeweils mit einem eigenen Parteianwalt im Hintergrund zu arbeiten. Oft reicht es auch schon aus, wenn sich die Ehepartner vor Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Machbarkeit und Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der Mediator selbst berät gar nicht, sondern führt allparteilich und neutral durch die Mediation.
Das ist möglich, das Gerichtsverfahren wird für die Zeit der Mediation ruhend gestellt und im Anschluss fortgesetzt.